Regelungen zum Hausarztvermittlungsfall
Liebe Patientinnen, liebe Patienten,
Hausärzte oder Kinder- und Jugendmediziner haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit für Sie einen dringenden Termin bei einem Facharzt, einem Psychotherapeuten oder einer kinderärztlichen Schwerpunktpraxis zu vereinbaren. Wir möchten Sie über die regelkonforme Umsetzung und die Voraussetzungen für einen Hausarztvermittlungsfall informieren:
- Der Hausarztvermittlungsfall wird vom Haus- bzw. Kinderarzt ausgelöst.
- Die Feststellung einer Behandlungsnotwendigkeit und einer Terminvermittlung liegt in der Verantwortung und
Zuständigkeit des Haus- bzw. Kinderarztes. Weder der Wunsch eines Facharztes noch eines Patienten, sondern
allein die medizinische Notwendigkeit bestimmt, ob der Hausarzt eine Vermittlung selbst oder über sein Team
vornimmt oder nicht. - Falls der Hausarzt eine eigenständige Vermittlung für erforderlich hält, organisiert er einen konkreten Termin
beim Facharzt und teilt dem Patienten das Datum, die Uhrzeit und die behandelnde Facharztpraxis bzw. die
kinderärztliche Schwerpunktpraxis mit.
Ein Hausarztvermittlungsfall liegt nicht vor:
- bei Anforderung durch den Facharzt
- auf Wunsch des Patienten
- wenn keine medizinische Notwendigkeit vorliegt
- wenn eine eigenständige Terminvereinbarung durch den Patienten zumutbar ist (z. B. herkömmliche Überweisung)
Seien Sie versichert, dass die beteiligten Ärzte und Medizinischen Fachangestellten für eine optimale medizinische Versorgung Sorge tragen werden und dann, wenn es sich um einen Hausarztvermittlungsfall handelt, entsprechendes veranlassen werden.
Selbstverständlich steht Ihnen für Ihre individuellen Fragen das Team Ihrer Hausarztpraxis/Facharztpraxis zur Verfügung.